Mein Vorschlag zur Novellierung des Urheberrechts

Von 16. August 2009Dezember 5th, 2025Blog7 Min. Lesezeit

Einleitung
Einer der häufigsten Vorwürfe gegen die PIRATEN ist, dass wir einerseits die freie Privatkopie im Internet uneingeschränkt und damit auch für Tauschbörsen fordern, wir andererseits heute noch keine Lösung für das Problem anbieten, wovon Kreative künftig eigentlich leben sollen.

Mal davon abgesehen, dass sowohl im Partei- als auch im Wahlprogramm ausdrücklich festgeschrieben ist, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Urhebern und den Nutzern geschaffen werden soll, ist es richtig, dass eine tragfähige wirtschaftliche Lösung für die künftige Vergütung noch keinen Eingang in ein offzielles Dokument der PIRATEN gefunden hat. Das ist einer der Gründe dafür, dass mittlerweile viele PIRATEN ein mehrstufiges Novellierungsprogramm vorschlagen. Die meisten schlagen vor, eine endgültige Freigabe aller Kopiermöglichkeiten im Internet erst zuzulassen, wenn neue funktionierende Vergütungsmodelle entwickelt sind und vor allem den Beweis der Tragfähigkeit erbracht haben.

Dieser Meinung schließe ich mich ausdrücklich an. Die AG Urheberrecht der PIRATEN ist angetreten, die in den Parteiprogrammen definierten Forderungen und Randbedingungen in konkrete Vorschläge umzusetzen. Ich möchte mich selber in der AG Urheberrecht mit Vorschlägen zur Konkretisierung einbringen. Ich werde diese erst hier in meinem Blog veröffentlichen, hoffentlich in einer Diskussion schon mal in einer ersten Überarbeitung unterziehen und dann im PIRATEN Wiki in die Diskussion einbringen. Ich halte das Urheberrecht für dermaßen komplex, dass eine Novellierung dur als Leistung eines größeren und sehr engagierten Teams gelingen kann. Deswegen bitte ich schon jetzt um Milde, falls mir gleich Fehler passieren sollten.

Meine Ideen und Vorschläge resultieren u.a. aus den Arbeiten von Lawrence Lessig und David O´Brien, sowie einer Vielzahl von PIRATEN-Quellen. Sie gehen teilweise deutlich über das hinaus, was die PIRATEN heute in ihren Programmen fordern.

Und los geht´s:

Renovierung des Urheberechts in 2 Stufen

Ich hatte schon mal darauf hingewiesen, dass ich es für gefährlich halte, die völlige Freigabe aller Kopien inklusive der Legalisierung der Tauschbörsen zu betreiben, bevor neue Vergütungsmodelle ihre Funktionsfähigkeit bewiesen haben. Ich fürchte, dass dies nicht nur zum Kollaps der Verwertungsindustrie führen wird, sondern auch die Künstler und andere Urheber so nachhaltig um ihre Einnahmen bringt, dass genau das Gegenteil dessen eintritt, was wir als PIRATEN eigentlich erreichen wollen. DieKultur würde dann erstmal verarmen, statt reicher zu werden.

Ich bin allerdings auch der Meinung, dass spätestens im letzten Schritt der Novelle das uneingeschränkte Recht auf Kopie eingeräumt werden sollte, da alles andere zu einer zu großen Einschränkung der Privatsphäre führen würde.

Ich habe mich mit den bisher vorliegenden Vorschlägen zu den alternativen Einnahmequellen intensiv auseinander gesetzt und ich bleibe dabei, dass wir primär nach Wegen suchen sollten, die es Urhebern möglich macht, mit den Werken selber Geld zu verdienen. Eine reine Konzentration auf abgeleitete Einnahmen halte ich für falsch. Ich werde später noch auf einen Vorschlag eingehen, der in Richtung Pauschalvergütung geht und möglichrweise die zu Recht heftig diskutierten Nachteile einer Kuturflatrate und anderer Pauschalvergütungen, wie Geräteabgaben vermeidet.

1. Stufe: kann sofort angegangen werden

Gerade hier gehe ich über die bestehenden Vorschläge der PIRATEN hinaus und lehne mich stärker an Lessig an.

Urheberrecht gibt es nur für die Werke, für die das Urheberrecht ausdrücklich beantragt wurde

Heute gilt, dass grundsätzlich erst mal für jedes Werk die Urheberrechte entstehen. Das ist meiner Meinung gerade dadurch problematisch geworden, dass durch Web 2.0 nicht nur eine Menge neuer Produzenten enstanden sind, die sich Tatsache gar nicht bewusst sind. Sie würden wahrscheinlich gar nicht so einen umfassenden Schutz begehren.
Wer allerdings den Schutz genießen möchte, sollte durch einen sehr einfachen formlosen Vorgang, der mit sehr geringen Gebühren belastet ist, den Schutz beantragen müssen. Das würde dazu führen, dass sich jeder Urheber, der den vollen Schutz haben möchte, überlegen muss, ob er wirklich damit rechnet, dass sich die Eintragung lohnt.

Kennzeichnungspflicht
Geschützte Werke müssen gekennzeichnet werden, um den vollumfänglichen Schutz zu bekommen. Auch dies schafft mehr Klarheit für andere Menschen, welche fremde Arbeiten nutzen wollen.

Abschaffung von DRM
Die Rechte der Urheber enden dort, wo die Vergütung geleistet wurde. Nutzer die eine Vergütung bezahlt haben, dürfen mit dem Werk machen, was sie wollen, solange sich das nicht kommerziell ist, außer:

unbegrenztes Filesharing bleibt erstmal verboten, begrenztes Tauschen wird aber wieder sofort legal
Es gibt eine lange Tradition des privaten Tauschens von Kultur. Filesharing-Plattformen gehen deutlich darüber hinaus und können erst in der 2. Stufe uneingeschränkt erlaubt werden. In der ersten Stufe muss diese Technologie noch beschränkt bleiben. Um dies überhaupt durchsetzen zu können, sollten sowohl die Betreiber, als auch die Nutzer haftbar gemacht werden können. Dies soll aber nur im Rahmen des heutigen Schadenersatzrecht des deutschen Zivilrechtes gesschehen und nicht nach amerikanischen Muster.
Mit einer kleinen Einschränkung sollte man aber schon in dieser Stufe Filesharing legalisieren: Solange die Anzahl der Tauschfreunde technisch begrenzt ist, halte ich das Tauschen von Dateien wieder für eine rechtmäßige Ausübung des Rechtes auf Privatkopie. Hier müsste man sich noch über die zulässige Anzahl von Freunden Gedanken machen. Mein Vorschlag wäre 100. Es gibt bereits ein kommerzielles Projekt, dass in diese Richtung geht: ciiju

Sehr stark verkürzte Schutzfristen mit einfacher Möglichkeit der Verlängerung auf max. 15 Jahre nach Tod des Urhebers
Ich würde die Schutzfrist auf 5 Jahre verkürzen. Diese kann dann immer wieder nach jeweils 5 Jahren mit einem einfachen Antrag mit niedriger Gebühr auf max. 15 Jahre nach dem Tod des Urhebers verlängert werden. Auch das würde dazu führen, dass nur noch für die Werke Schutz beantragt wird, bei denen die Urheber diesen überhaupt begehren.

sofortige Förderung neuer Lizenz- und Einnahmemodelle
Neben der Modernisierung der heutigen Pauschalabgaben in Richtung mehr Transparenz und mehr Verteilungsgerechtigkeit, schlage ich das System der freiwilligen kollektiven Lizenz vor die Danny O`Brien hier beim Elektrischen Reporter erklärt.
Diese hat im Vergleich der staatlichen Pauschalabgaben eine Menge Vorteile:

  • sie setzt auf eine marktwirtschaftliche, statt auf eine staatliche Lösung
  • Selbstbeobachtung der Nutzer nach dem Vorbild von last.fm oder pandora, statt staatlicher Schnüffelei
  • sie ist relativ stabil gegen Verteilungsmissbrauch
  • die Verwaltung wäre nicht so aufwändig, wie bei einer staatlichen Lösung

2. Stufe, völlige Freigabe der privaten Kopier und Tauschmöglichkeiten

Sobald entweder mein Vorschlag der Einnahmeerzielung oder ein anderes System stabil läuft, kann die eigentlich ersehnte völlige Legalisierung der heute schon technischen Möglichkeiten des privaten Tauschen, Kopierens und Weiterverarbeitens erfolgen.

Ich bin gepannt auf eure Rückmeldungen.