Wir haben uns für den Detmolder PIRATEN-Stammtisch vorgenommen, wöchentlich ein Thema aus dem Partei– oder Wahlprogramm der PIRATEN zu vertiefen. Dies soll einerseits dazu dienen, dass Interessierte über den aktuellen Stand der Meinung der PIRATEN zu diesen Themen informiert werden. Andererseits soll aber auch eine Diskussion in Gang gesetzt werden, die der inhaltlichen Weiterentwicklung dienen soll.
Am nächsten Donnerstag befassen wir uns mit dem Thema Urheberrecht. Ich möchte auf diesem Wege noch einmal zu der Teilnahme an dem Stammtisch einladen. Es können hier alle Interessierten mitmachen. Die Teilnahme ist ausdrücklich nicht nur auf Parteimitglieder beschränkt.
Ich habe diese Schwerpunktsetzung für den nächsten Donnerstag zum Anlass genommen, mich selber noch einmal etwas tiefer mit dem Urheberrecht und der Position der PIRATEN zu befassen.
Es gibt eine Menge Material im Internet zu diesem Thema. Ich habe meine eigene Linksammlung auf delicous abgelegt.
Der aktuelle Stand des deutschen Urheberrechts war einer der Auslöser, mich mit den PIRATEN näher zu befassen und auch einer der Gründe, warum ich PIRAT geworden bin. Wir erleben seit Jahren eine immer weiter gehende Verschärfung des Urheberrechts und eine damit verbundene Einschränkung der Rechte der Internetnutzer.
Ich war immer der Meinung, dass Künstler und andere Werkschaffenden eine Vergütung für ihre Arbeit bekommen sollen. Ich teile hier die Position einiger PIRATEN nicht, dass man nicht mehr für das Werk, sondern nur noch für die daraus möglicherweise entstehenden Dienstleistung Geld bekommen soll (Liveautritte, Werbefinanzierung usw.). Es gibt eine Menge Künstler, die können oder wollen über die Werkerstellung hinaus keine weiteren Aktiviäten entfalten. Wie soll beispielsweise eine sprachbehinderter Buchautor eine Lesereise durchführen?
Ich habe in meinem Leben über 1.200 CDs und mehr als 1.000 Bücher gekauft. Auf meinem Rechner findet sich keine einzige Raubkopie einer Software. Da ich selber Musiker war und ein Unternehmen leite, was sich u.a. mit der Programmierung von Software und deren Vermarktung befasst, habe ich keine Sympathien für die Idee der Gratiskultur.
Das mag in einem gewissen Widerspruch zu meiner Begeisterung für offene Projekte wie Linux, Firefox, Open Office, Wikipedia usw. stehen. Ich finde aber, dass jeder Urheber das Recht haben sollte, selber zu entscheiden, ob er sein Werk offen, gratis, oder aber eben geschützt und kostenpflichtig gestalten möchte. Ich nutze nicht nur offene Produkte, sondern auch eine ganze Menge nichtoffener Werke.
Die große Frage aber ist, wie weit darf ein Schutz gehen, wenn ich als Autor etwas geschützt und kostenpflichtig gestalten möchte. Und genau hier ist der Gesetzgeber und die Rechteindustrie in den letzten Jahren erheblich über das Ziel hinausgeschossen und hat die neuen Gegebenheiten durch die aufkommende Digitalisierung völlig verkannt.
Wenn ich schon für eine Musik CD bezahle, möchte ich nicht auch noch darin eingeschränkt werden, die bereits bezahlte Musik auch auf meinem iPod zu hören. Genau das wird aber immer wieder durch Kopierschutzmechanismen und ausgefeilterem Digitalem Rechtemanagements (DRM) versucht zu verhindern. Das gleiche gilt für DVDs. Wenn ich für einen Film auf DVD bezahlt habe, möchte ich in der Lage sein, eine Privatkopie davon anzufertigen um sie auf einem Rechner von mir ansehehen zu können. Auch das wird versucht mit allen Mitteln zu verhindern.
Es wird dabei auch versucht, diejenigen zu kriminalisieren, die von ihrem im UrhG immer noch verbrieften Recht auf Privatkopie gebrauch machen. Dieses ist zwar eingeschränkt worden, wenn der Urheber oder Verbreiter eine technische Einrichtung zum Verhindern einer Kopie eingerichtet hat. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist das Umgehen oder knacken dieser Sperre nicht in jedem Fall strafbar. In § 108b UrhG steht, dass dies nur dann strafbar ist, wenn dieses Umgehen nicht ausschließlich zum privaten Gebrauch geschieht. Wenn ich mir also eine Privatkopie durch umgehen des DRM erstelle und diese nicht weiter verbreite, dann ist das nicht strafbar.
Eine andere Frage ist, ob das nicht zivilrechtlich verfolgbar ist. Und in der Tat, es dürfte sich um einen Vertragsbruch handeln, der eine Schadenersatzpflicht auslöst. Der dafür fällige Schadenersatz dürfte in dieser Fallgruppe in Deutschland kaum die astronomischen Höhen erreichen, wie sie aus den Urteilen aus den USA bekannt geworden sind.
Meiner Meinung nach muss ich für den Fall einer Privatkopie mich gar nicht auf die sogenannte analoge Lücke zurückziehen, um Strafbarkeit zu vermeiden.
Anders ist das ganze aber zu bewerten, wenn ich das DRM aushebele und die dann gewonnene Kopie ins Internet stelle. Das ist dann nicht nur schadenersatzpflichtig, sondern auch strafbar. Und der Schadenersatz kann dann auch in Deutschland schnell erschreckende Höhen erreichen.
Meine Meinung ist zu diesem Thema: Vergütungspflicht ja, wenn der Urheber das fordert. Aber wenn vergütet wurde, muss eine deutlich freiere Verwendung als heute möglich sein. Das DRM-System gehört abgeschafft. Das Recht auf Privatkopie muss wieder auf den Stand vor der letzten Urheberrechtsnovelle zurückgeführt werden. Alle anderen und zusätzlichen Forderungen der PIRATEN zu diesem Thema unterstütze ich ebenfalls vollinhaltlich.
Die daraus resultierende spannende Frage ist, wie ein Vergütungsrecht der Urheber gestaltet werden soll, wenn digitale Inhalte frei kopierbar sein sollen.
Im Bundestagswahlprogrammäußern sich die PIRATEN so dazu:
Medien- oder Hardwareabgaben: Eine Neubewertung der Pauschalabgaben ist nötig. Bis zu dieser Neubewertung wird im Sinne des Transparenzgebotes angestrebt, sowohl das resultierende Aufkommen nach Medien/Geräteart als auch seine Verteilung nach Empfänger öffentlich zu machen.
Ich schließe daraus, dass man sich die Tür für Pauschalabgaben auf für das Internet nicht völlig verschließen möchte, auch wenn man eigentlich dagegen ist.
Es gibt nicht nur bei den PIRATEN Sympathisanten von Pauschalabgaben auf Geräte und Internetzugängen genauso wie deren erbitterten Gegner. Die Sympathisanten der Pauschalabgaben zerfallen noch mal in die, welche eine Kulturflatrate für das kleinste Übel und damit das verfolgenswerteste System halten und die welche die Pauschalen nicht von den Nutzern, sondern von den Geräteherstellen beziehen möchten.
Ich finde die mir bekannten Argumente gegen die Kulturflatrate, sowie alle anderen Pauschalabgaben alle nachvollziehbar und auch richtig. Die ausführlichste und nachvollziehbarste Argumentation gegen Pauschalen habe ich bei netzwertig gefunden.
Was meiner Meinung nach aber überhaupt nicht geht ist, die freie Kopierbarkeit und die Abschaffung des DRM durchzusetzen und zu legitimieren ohne ein alternatives Vergütungssystem zu haben. Von der Idee, die Vergütung für Werke ganz abzuschaffen und nur noch verbundene Dienstleistungen zu honorieren, halte ich gar nichts. Andere brauchbare Ideen als über Pauschalabgaben zu vergüten, sind mir allerdings noch nicht in der Diskussion begegnet. Deswegen bin ich für eine Pauschalabgabe für Internetanschlüsse, solange man kein besseres System gefunden hat. Diese Abagbe sollte für alle digitalen über das Internet verbreitetbaren Inhalte gelten.
Allerdings ist in dieser Sache nicht nur der Gesetzgeber gefordert. Es ist schon heute jedem Kulturschaffenden möglich, auf den viel zu weitgehenden Schutzmechanismus des heutigen Urheberrechts zu verzichten. Man muss ja nicht zwingend den ganzen Rahmen der Schutzmöglichkeiten nutzen. Man kann z.B. mit Hilfe der Creative Commons Lizenz unbhängig von Gesetzen ein Stück Kultur oder Wirtschaftsgut schaffen, welches die vielen Vorteile der Digitalisierung nutzbar mach und Kreativität nicht unnötig einschränkt.
Wenn immer mehr Kulturschaffende sich nur noch Verlage oder Musiklabels aussuchen, die mit Creative Commons arbeiten, statt ihre Kunden zu knebeln, kann es eine Lösung über den Markt statt über den Gesetzgeber geben.